Anpassung der 10. BImSchV: Markteinführung von HVO100 im April 2024 wackelt

Ein Rückschlag für die Markteinführung von HVO100 in Deutschland: Am 18. Januar 2024 wurde die Besprechung zur Anpassung der 10. BImSchV (Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) durch die Verkehrs- und Umweltausschüsse des Bundesrates vertagt. Der Koalitionsausschuss der Ampelkoalition hatte am 28. März 2023 beschlossen, dass paraffinischer Dieselkraftstoff (HVO100 und GtL-Kraftstoff) nach der Norm DIN EN 15940 als Reinkraftstoff für den Einsatz im Straßenverkehr in die 10. BImSchV aufgenommen wird. Geknüpft wurde die Neufassung der 10. BImSchV an eine Novelle des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes, die dann möglichst zeitgleich in Kraft treten sollten.

Der Verordnungsentwurf zur Änderung der 10. BImSchV benötigte eigentlich nur noch die Zustimmung des Bundesrats. Nur leider ist diese Zustimmung jetzt eben nicht erfolgt. Es gab Uneinigkeiten im Hinblick auf das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz.

Diese Vertagung wird nun wahrscheinlich auch für eine Verzögerung der geplanten Markteinführung für HVO100 in Deutschland sorgen, die eigentlich für den 13. April 2024 vorgesehen war.

Durch diese politische Verzögerung wird eine sinnvolle Maßnahme für sofortigen Klimaschutz behindert und Steine in den Weg für nachhaltige und klimaschonende Kraftstoffe wie HVO100 gelegt.