Grünes Licht für HVO100: Bundestag reformiert Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz

Nachdem die Entscheidung zur Freigabe von HVO in Deutschland kurzzeitig von den Verkehrs- und Umweltausschüssen des Bundesrates zurückgehalten wurde, weil zunächst die Verabschiedung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetzes im Bundestag abgewartet werden sollte, ist jetzt der Weg frei für den alternativen non-fossilen Dieselkraftstoff HVO. Am 22. Februar 2024 hat der Bundestag die wegweisende Änderung am Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz beschlossen und damit die Einführung von klimafreundlichen synthetischen Kraftstoffen wie HVO-Diesel vorangetrieben. Demnach werden XtL-Kraftstoffe als „sauber“ klassifiziert, zu denen unter anderem auch HVO100 gehört.

Bereits im März 2023 hatte die Ampelkoalition beschlossen, die Verordnung über die Beschaffenheit von Kraft- und Brennstoffen mit dem Gesetz über die Beschaffung sauberer Fahrzeuge zu verknüpfen, um die Nutzung erneuerbarer Kraftstoffe zu fördern. Ziel ist, die Produktion und Nutzung paraffinischer Dieselkraftstoffe in Reinform zu ermöglichen. Zeitgleich soll ausgeschlossen werden, dass paraffinische Dieselkraftstoffe aus fossilen Quellen oder kritischen biogenen Rohstoffen (wie Palmöl) unbeabsichtigt gefördert werden.

Diese Entscheidung ebnet den Weg für den künftigen Einsatz von HVO100. Jetzt fehlt nur noch die Zustimmung des Bundesrates, die voraussichtlich am 22. März 2024 erfolgen soll. Die bundesweite Einführung von HVO100 könnte also weiterhin ab Mitte April 2024 realisiert werden.

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