Die Bundesregierung hat heute in ihrer Kabinettssitzung die Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen beschlossen. Die erneute Zustimmung war notwendig, da es im Bundesrat einige Verzögerungen und Änderungen gab.
Unter anderem wurde damit jetzt paraffinischer Dieselkraftstoff (XTL) aus Synthese oder Hydrierungsverfahren nach der Norm DIN EN 15940 als Reinkraftstoff für den Einsatz im Straßenverkehr in die 10. BImSchV aufgenommen.
Die offizielle Verkündung im Bundesgesetzblatt steht noch aus. Mit der Eintragung in das Bundesgesetzblatt, die jetzt in den kommenden Tagen folgen wird, kann der non-fossile Dieselkraftstoff HVO100 endlich in Deutschland getankt werden.
Dann darf an einigen Tankstellen vollgetankt werden – für eine nachhaltige Mobilität!